Geschäftsordnung

des Vorstands des Pfarrvereins EKBO v. 19.4.2017

 

1. Ladung / Teilnahme

Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich auf Einladung der/des Vorsitzenden statt. Die Termine dieser vier Sitzungen werden im alten Jahr für das neue Jahr vom Vorstand festgelegt. Bei Bedarf können mehr Sitzungen stattfinden. Sie sind von der/dem Vorsitzenden vier Wochen vorher anzukündigen. Das kann auch per Absprache auf den Vorstandssitzungen geschehen. Die Tagesordnung ist zwei Wochen vorher bekanntzugeben. Anträge bzw. Tagesordnungspunkte, die bis dahin bei der/dem Vorsitzenden eingegangen sind, müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden. Auf Antrag von vier Vorstandsmitgliedern ist eine Sitzung durch die/den Vorsitzende/n oder eine/n Stellvertreter/in unverzüglich einzuberufen. Die Beratungsgegenstände sind zu benennen. Eine Nichtteilnahme an den Sitzungen ist der/dem Vorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Die Einladungen und Mitteilungen der Tagesordnungspunkte können per Email erfolgen.

 

2. Tagesordnung

Die Tagesordnung wird von der/dem Vorsitzenden in Absprache mit einer/einem Stellvertreter/in erstellt. Der/Die Vorsitzende kann dazu noch weitere Vorstandsmitglieder einladen.

 

3. Öffentlichkeit

Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Der/Die Vorsitzende kann nach Absprache mit einer/einem Stellvertreter/in weitere Personen zur jeweiligen Sitzung einladen.

 

4. Sitzungsleitung

Die/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Im Verhinderungsfall, bzw. nach Absprache, übernimmt ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r die Leitung.

 

5. Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn gemäß der Geschäftsordnung eingeladen wurde und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

 

6. Beratungs- und Beschlussgegenstände

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung können nur auf der Tagesordnung enthaltene Punkte sein. Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, können zur Beschlussfassung zugelassen werden, wenn alle anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmen. Sie können beraten werden, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dies beschließt.

 

7. Beschlussfassung

Zur Abstimmung sind die in der Sitzung anwesenden Vorstandsmitglieder berechtigt. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht gestattet. Über die Form der Abstimmung bestimmt die/der Sitzungsleiter/in. Ein Beschluss ist zustande gekommen, wenn ein Antrag die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt

 

8. Niederschrift

Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, in der die Beschlüsse festzuhalten sind. Die Niederschrift enthält auch: Ort, Datum und Zeitpunkt der Sitzung, eine Namensliste der Teilnehmenden, eine Feststellung zur Beschlussfähigkeit, die Angabe der Abstimmungen. Die Niederschrift wird allen innerhalb von zwei Wochen zugesandt. Wird der Niederschrift nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich von einem Vorstandsmitglied widersprochen,

so gilt die Niederschrift als angenommen und ist genehmigt. Bei einem Widerspruch ist die Niederschrift in der nächsten Vorstandssitzung zur Genehmigung zu stellen. Sie ist von der Sitzungsleitung und von der Schriftführung zu unterschreiben.