Verein evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Berlin-Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz e.V.

(030) 69 53 75 36

E-Mail:


Aktuelle Meldungen

Nahezu komplett neu der Vorstand des Pfarrverbandes

(27. 09. 2023)

Die Mitgliederversammlung des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. hat am 25. September 2023 in Hofgeismar für die nächsten sechs Jahre einen neuen Vorstand gewählt.

[Pfarrer Eckehard Möller aus dem sächsischen Pfarrverein ist neuer Vorsitzender des Verbandes.]

[Pfarrerin Corinna Hektor aus dem bayrischen Pfarrverein ist Stellv. Vorsitzende des Verbandes.]

[Die Runde der Schriftleiter*innen und Redakteur*innen der publizistischen Produkte der einzelnen Pfarrvereine wollte gleichfalls sich mal in einem gemeinsamen Foto darstellen.]

Foto zur Meldung: Nahezu komplett neu der Vorstand des Pfarrverbandes
Foto: Quelle: Deutsches Pfarrerinnen und Pfarrerblatt 11/2023, S. 673

Stellungnahme der Pfarrvertretung (Pfarrverein) zur „Rechtsverordnung über unterrichtliche Pflichtstunden im Pfarrdienst“

(25. 01. 2023)

Pfarrverein EKBO                                                        Berlin, 16.Januar 2023

Onkel-Tom-Straße 80

14169 Berlin

 

 

Konsistorium

Abteilung 4 : C.Vogel/D.Altmannsperger

 

Stellungnahme der Pfarrvertretung (Pfarrverein) zur                  „Rechtsverordnung über unterrichtliche Pflichtstunden im Pfarrdienst“, Entwurf, Stand Oktober 22

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass sich in der Synopse (Anlage 2) in der 3. Spalte die zu beschließende Neuregelung aus Anlage 1 eigentlich 1:1 wortgetreu wiederfinden müsste. Leider tut sie das nicht bei § 2.5, dort steht etwas sehr anderes. Bei Vorlage aller Anlagen zur KL sollte das angeglichen werden. Außerdem ist in Anlage 1 §3 (1) Satz 1 ungrammatisch formuliert.

Zu § 2 (1) Mitwirkung

Hier wird nur vom Mitwirken des Kirchenkreises und der Landeskirche gesprochen. Es gibt in der EKBO aber zahlreiche Kirchengemeinden, die Anstellungsträger für Pfarrer und Pfarrerinnen sind. Wie wird deren Perspektive mit eingebracht? In der Fassung von 2015 ist von Kirchengemeinden noch die Rede: jetzt fallen sie vollkommen raus. Das sehen wir ausgesprochen kritisch. Es muss gesichert werden, dass Kirchengemeinden bei der Gestaltung des Pfarrdienstes mit einbezogen sind und dies nicht ausschließlich vom Kirchenkreis aus gesteuert wird.

Zu § 2 (2) Besetzbare Stellenanteile

In der alten Berechnung (RVO 2015) der Stellen werden die Stellen der Superintendenten und Superintendentinnen und der Pfarrer und Pfarrerinnen über 58 Jahren nicht mit einbezogen. Es hat sich dadurch etabliert, dass Pfarrer und Pfarrerinnen mit dieser Regelung rechnen. Das wird in Zukunft dazu führen, dass bei Inkrafttreten dieser RVO viel mehr Stellenanteile für den Religionsunterricht da sein werden und viele Pfarrer und Pfarrerinnen, die über 58 Jahre alt sind, plötzlich wieder in den Religionsunterricht müssen. Dem können wir nicht zustimmen, weil wir darin eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sehen. Hier müssen unbedingt Übergangslösungen geschaffen werden.

Zu § 2 (5) Eignung

Wie in der Beschlussvorlage selbst zu 2.5 eingeräumt wird, gab es zu dieser Regelung schon Bedenken aus den Kirchenkreisen, weil die Erteilungssicherung weniger an der Knappheit des Geldes als vielmehr am Personalmangel scheitern kann. Genau wie die in der Verordnungsbegründung zitierten Kirchenkreise sehen wir es als zwingend an, den Grundsatz einer gemeinsamen Lösungssuche in das Gesetz auf zu nehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch ein nicht näher qualifiziertes Verfahren die Eignung von Pfarrern und Pfarrerinnen infrage gestellt wird.

Außerdem ist zu unterscheiden, ob die Besetzung angestrebt wird oder schon erfolgt ist. Für Personen, denen ein Stellenanteil im Bereich RU übertragen ist, gilt der Schutz des Pfarrdienstgesetzes. Ein ungeregeltes und damit willkürliches Quasi-Abberufungs/Versetzungs-Verfahren, das zum Verlust erheblicher Stellenanteile führen kann, kann sich in der Verordnungskompetenz nicht auf § 16 Pfarrdienstausführungsgesetz stützen, weil es im Widerspruch zu den Regelungen des Pfarrdienstgesetzes zu Stellenbesetzungen und Stellenverlusten steht. Zudem ist unklar, an welcher Stelle im Konsistorium die Entscheidung über Eignung oder Nichteignung liegt. In der Verordnungsbegründung wird sogar die Auslegung ermöglicht, dass diese Entscheidung anstelle des Konsistoriums von einer ARU getroffen werden kann. Die Frage der Eignungsfeststellung muss eindeutig geregelt werden. Damit hier der Eindruck von Willkür oder Missbrauch verhindert wird, muss es Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten gegen die Feststellung der Nicht-Eignung geben.

Zu § 2 (7) Personalkostenzuschuss

Wir begrüßen die Aufstockung der Zuweisungen für die Kirchenkreise für den RU (103,00 Euro bisher, neu: 220,00 Euro). Eine Erhöhung macht es für Kirchenkreise attraktiver, für den Religionsunterricht Stellenanteile zu sammeln und damit den RU aus dem Gemeindedienst heraus zu nehmen. Dies führt aus unserer Sicht zu einer höheren Attraktivität von Gemeindepfarrstellen und außerdem zu besseren Arbeitsbedingungen.

Zu § 3 (1), (2) Verpflichtung und Ausgleichszahlung

(1) Hier interpretieren wir, dass bei einer nicht über den Kirchenkreis gefundenen Sammellösung (einzelne Pfarrer und Pfarrerinnen erteilen für alle den RU im KK) dann alle Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen verpflichtet sind, RU je nach Stellenumfang zu erteilen. Für den Dienst im Gemeindepfarramt erleben wir hier eine Ungleichbehandlung von Pfarrer und Pfarrerinnen in den verschiedenen Kirchenkreisen der EKBO. Es gibt zahlreiche Kirchenkreise, die Sammellösungen haben. In anderen ist das nicht der Fall. Für Pfarrer und Pfarrinnen ist es daher zunehmend unattraktiv, in einem Kirchenkreis zu arbeiten, der keine Sammellösung für den RU anbieten kann. Wir empfehlen vorrangig, Sammellösungen in den Kirchenkreisen zu favorisieren.

(2) Als unscharf empfinden wir die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen. Unklar bleibt, wer eine Ausgleichszahlung leisten kann: der/die Pfarrer/in auf eigenen Wunsch, eine Kirchengemeinde oder ein Kirchenkreis als Anstellungsträger? Dies sollte transparent geregelt sein.

Kirchenkreisen und Kirchengemeinden sollte die Option eingeräumt werden, ihre Pfarrer und Pfarrerinnen vordergründig für die Gemeindearbeit einzusetzen und ihrerseits ggf. die Ausgleichszahlung zu übernehmen. 

Zu § 4 (2) Dienstliche Pflichten im RU

Die Regelungen zu den Pflichten im RU belasten den Dienst von Pfarrern und Pfarrerinnen im Gemeindepfarramt aus unserer Wahrnehmung stark. Insbesondere die in Absatz 2 formulierte Verpflichtung, den Urlaub nur in den Schulferien zu nehmen, halten wir für nicht realisierbar. Wir votieren im Interesse des kollegialen Klimas in den Konventen dafür, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. Die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass bedingt durch Krankheit und die Situation von Pfarrern und Pfarrerinnen mit schulpflichtigen Kindern die Grundversorgung im Kasual-Bereich jetzt schon sehr beschwerlich ist. Die Fortschreibung dieser Urlaubsregelung verschärft die Situation weiter. Es ist zu befürchten, dass einzelne Pfarrer und Pfarrerinnen auf Urlaub verzichten müssen, weil er nicht organisierbar ist.

Abschließendes Votum:

Aus unserer Verpflichtung als Pfarrvertretung, die Arbeitsbedingungen der Kollegen und Kolleginnen im Verkündigungsdienst arbeitsrechtlich zu begleiten, sehen wir in der geplanten verändertenRVO ein hohes Konfliktpotential. Wir nehmen aus vielen Rückmeldungen in unserem Verein und aus den Pfarrkonventen wahr, wie sehr sich die Berufszufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen im Pfarramt verknüpft. Hier beobachten wir eine stetige Veränderung:

Aus diesen Beobachtungen folgern wir, dass das Arbeitsfeld Religionsunterricht im Gemeindepfarramt eine besondere Herausforderung ist, die mit der geplanten RVO noch nicht optimal in den Blick genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Pfarrerin Susanne Seehaus, Vorsitzende des Pfarrverein EKBO

Geschäftsstelle des Pfarrvereins ist umgezogen

(01. 01. 2023)

Aus logistischen Gründen hat der Vorstand des Pfarrvereins

mit Wirkung zum o1.o1.2023 planmäßig

die Geschäftsstelle des Pfarrvereins,

Verein ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in Berlin-Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz,

von der Nikodemuskirchengemeinde, Nansenstraße

nach Zehlendorf, zur Emmaus-Kirchengemeinde verlegt.

 

Die zukünfte Adresse ab sofort:

Onkel-Tom-Straße 80
14169 Berlin

Tel.: 030 6953 7536

Verlautbarung des Vorstands des Pfarrverein zum Ukrainekrieg

(28. 03. 2022)

Auch dieser Krieg, mit dem der russische Staat seine Nachbarin Ukraine überzieht, soll nach Gottes Willen nicht sein.

Wir beten mit den Diffamierten, Vertriebenen, den Verängstigten, den Verletzten, den um Getötete Trauernden. Gott ist an ihrer Seite, von den Frevlern lässt er sich nicht einspannen.

Wir erbitten Gottes Schutz für alle Menschen in Russland, die mit bestaunenswertem Mut den Lügen des Staates widerstehen.

Wir fordern von uns selbst, Unrecht und seine Täter klar zu benennen, Lüge und Falschinformation in Gottes Namen entgegen zu treten. 

Wir rufen auf, den eigenen Lebensstil so zu ändern, dass wir von Lieferungen aus Unrechtsregimen unabhängig werden. Wenn in dessen Folge Mitmenschen durch steigende Lebenshaltungskosten in Armut getrieben werden, müssen Vermögende dies auch unter Einsatz eigenen Besitzes verhindern.

Wir beten für die durch Russland unterdrückten und staatspolitisch missbrauchten Menschen in der Ukraine und Russland.

Wir wünschen allen Menschen die Freiheit, die Gott uns im Herbst des Jahres 1989 schenkte.

Wir bitten Gott um prophetische Gabe:

- um klar zwischen Bedrückern und Bedrückten zu unterscheiden

- um deutlich die Stimmen zu hören, die die Bedrücker verbieten

- um unsere Münder im Namen der Verstummten zu öffnen

- damit Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Frieden sich küssen.

 

Susanne Seehaus im Namen des Vorstands

Stellungnahme des Pfarrvereins EKBO zu einer geplanten Gesetzesänderung mit dienstrechtlichen Auswirkungen gemäß Abschnitt II der Pfarrvertretungs-Richtlinie vom 10.o2.2015

(22. 01. 2022)

Stellungnahme des Pfarrvereins EKBO zu einer geplanten Gesetzesänderung mit dienstrechtlichen Auswirkungen gemäß Abschnitt II der Pfarrvertretungs-Richtlinie vom 10.o2.2015

Stellungnahme des Pfarrvereins EKBO zu einer geplanten Gesetzesänderung - Seite 2

 

 

 

Begleittext zur Stellungnahme des Pfarrvereins für die Synode

 

Liebe Geschwister,

seit 2015 nimmt der Vorstand unseres Pfarrvereins  in unserer Landeskirche offiziell die Aufgaben einer Pfarrvertretung wahr. Im Jahr 2022 wird eine gewählte Pfarrvertretung die Arbeit aufnehmen. Das bringt einige Verbesserungen mit sich, z.B. 0,5 Stellenanteile und eine noch breitere Verankerung in der Basis.

In der Begleitung von Personalfällen haben wir uns in diesen 6 Jahren immer konsequent für die Interessen der begleiteten Amtsgeschwister eingesetzt und gleichzeitig bei den Personalverantwortlichen unserer Kirche immer ein offenes Ohr gefunden, sodass fast durchweg überzeugende Lösungen gefunden werden konnten.

Deutlichen Handlungsbedarf sehen wir bei Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen. Obwohl der Pfarrverein dieses Recht schon seit 2011 aus dem Pfarrdienstausführungsgesetz hatte, wurde die entsprechende Einbeziehung außer beim Hauptdienstrecht (dem Pfarrdienstgesetz, dem Disziplinargesetz und dem Pfarrvertretungsgesetz und ggf. Ausführungsgesetzen) mehrfach vergessen. Es gab zwar jedes Mal eine freundliche Entschuldigung und das klare Versprechen, künftig an unser Stellungnahmerecht auch beim Nebendienstrecht zu denken, aber die Umsetzung erfolgte nur sporadisch.

Noch ungünstiger wirkte sich aus, wenn selbst die Stellungnahmen, die wir abgeben konnten, den maßgeblichen Beschlussgremien nicht vorgelegt wurden. Auf der Herbstsynode 2021 wurde unsere Stellungnahme zum Trauungsgleichstellungsgesetz (TGG, Ausnahmeregelung) in die mündliche Einführung der Kirchenleitung zu den Synodendrucksachen fast wörtlich ohne Quellenangabe als Meinung der Kirchen-leitung aufgenommen und später dann aber in einem Änderungsantrag unter ausdrücklicher Nennung des Pfarrvereins ins Gegenteil verkehrt.

Die folgende Passage aus der Einbringung gibt in etwa unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für das Trauungsgleichstellungsgesetz (TGG) als Meinung der Kirchenleitung wieder:

»Wenn Pfarrer für sich selbst feststellen, ihr vom Schriftverstehen gehaltenes Gewissen erlaubt ihnen keine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare, dann ist das ihre persönliche Position. Im Dienst an den Menschen haben Sie die Pflicht, ihre Aufgabe zu erfüllen. Unsere Lösung: Wir setzen an dieser Stelle auf eine geschwisterliche Verständigung und nicht auf den Dienstzwang. Das heißt konkret: Wollen und können Sie die Amtshandlung nicht selbst vornehmen, dann werden sie SELBST in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit ihren Amtsgeschwistern eine kollegiale Lösung finden. Die Trauung findet statt, das liebende Paar wird nicht zurückgewiesen, wird nicht beschämt, und der Pfarrer in seiner persönlichen Situation wird vor einer Selbstanzeige bewahrt. Der kirchliche Dienst an allen Menschen ist gemeinsame Pflicht und Auftrag. Und: Wir wollen eine Kirche der Vielfalt sein und so eine Kirche benötigt keine Sonderregelung. Ich denke, mit dieser Herangehensweise wäre allen gedient.«

Danach passierte, was immer passieren kann: Ein Mitglied der Kirchenleitung brachte einen Änderungsantrag ein, durch den dann doch eine solche »Sonderregelung« beschlossen wurde.

»Liebe Geschwister,

auf Anregung des Pfarrvereins möchte ich den Antrag stellen, noch eine Ergänzung in Artikel 1 Nr. 3 des Änderungsgesetzes vorzunehmen. Mit dem Vorschlag des Verzichtes auf Artikel (sic!) 5 ist auch der Verweis auf den Artikel 63 (sic!), der Paragraf (sic!) 62 der Lebensordnung verschwunden, deshalb folgende Ergänzung in Artikel 1 Nr. 3 des Änderungsgesetzes als Vorschlag, als Antrag:

'Bedenken gegen die Trauung oder gegen einen Gottesdienst im Sinne des Paragraf (sic!) 62 Absatz 1 Satz 1 der Lebensordnung können nicht allein wegen der Gleichgeschlechtlichkeit einer Ehe oder Lebenspart-nerschaft vorgebracht werden.'

Damit haben wir eine Klärung, die an dieser Stelle angebracht ist und gleich zu Beginn stehen könnte«

Die Synodalen, die unsere Stellungnahme alle nicht bekommen hatten, glaubten jetzt, es handele sich beim Antrag der Pröpstin Dr. Bammel tatsächlich um eine „Anregung des Pfarrvereins", die dann auch vom Ordnungsausschuss unterstützt und mehrheitlich beschlossen wurde.

Allerdings hatte es so eine Anregung von unserer Seite gar nicht gegeben. Der Pfarrverein hatte die Abschaffung der bisherigen Sonderregelung klar begrüßt, ohne eine neue zu fordern oder anzuregen.

Damit Missverständnissen wie diesem in Zukunft vorgebeugt wird, sollten Stellungnahmen von Pfarrvertretungen zu dienstrechtlich relevanten Gesetzesnovellen den Beschlussgremien im Wortlaut vor-gelegt werden müssen.  Das sollte in den Pfarrvertretungsregelungen verbindlich festgeschrieben werden.

 

Der Vorstand des Pfarrvereins

 

Berlin, den 22.01.2022

 

 

 

Grußwort unserer Vorsitzenden

(22. 11. 2021)

Friede sei mit Euch,

liebe Geschwister im Pfarrverein in der EKBO!

Ich grüße Euch ganz persönlich als neue Vorsitzende mit dem Portal meiner Taufkirche. Sie steht im kleinen Dorf Seddin (bei Perleberg) in der Prignitz und ich fahre mindestens einmal im Jahr dort hin.

Für mich ist diese Kirche ein Stück Heimat und Geborgenheit auch im geistlichen Leben.

Sie erinnert mich an den Tag, an dem ich Gottes Kind geworden bin. Seitdem bin ich irgendwie behütet unterwegs und oft entsteht vor meinem geistigen Auge das Portal mit den alten Feldsteinen und dem Kreuz. Geborgenheit und Zuflucht vermittelt es und auch eine lange Geschichte, die mich trägt und hält.

Ich hoffe, für viele von Euch kann der Pfarrverein vielleicht so sein: Ein Haus aus Steinen vieler Generationen vor uns, das uns einlädt, gemeinsam durch die Gegenwart in die Zukunft zu gehen. Ein Ort, an dem wir uns unter Gottes Frieden als Geschwister begegnen, stärken, trösten und helfen. Und noch so viel mehr....

In diesem Sinne freue ich mich auf viele Begegnungen digital und real!

 

Friede sei mit Euch!

Susanne Seehaus

Foto zur Meldung: Grußwort unserer Vorsitzenden
Foto: Friede sei mit euch!

Wechsel im Vorstand des Pfarrverein

(20. 11. 2021)

Nach der Wahl des neuen Vorstands des Pfarrverein in der EKBO am o6. September kam der Vorstand des Pfarrverein am Donnerstag, 18. November 2021 von 11:oo - 14:oo Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Notwendigerweise stand als ersten Tagesordnungspunkt die Neuwahl der einzelnen Funktionen im Vorstand an.  Gewählt wurden:

 

als Vorsitzende mit 63% Susanne Seehaus

als 1. stellv. Vorsitzende  mit 63% Martina Weber

als 2. stellv. Vorsitzender mit 63% Ralph Döring-Schleusener (nach Stichwahl)

als Schriftleiter mit 100% Olaf Prelwitz

als Kämmerer mit 100% Christopher Piotrowski

 

Ausdrücklich sei allen Vorstandsmitgliedern für ihr bisheriges Engagement für den Pfarrverein, ehrenamtlich neben dem Pfarrdienst, gedank. In besonderer Weise gilt unser Dank der bisherigen Vorsitzenden für ihre Kraft und Bereitschaft.

Foto zur Meldung: Wechsel im Vorstand des Pfarrverein
Foto: Wechsel im Vorstand des Pfarrverein

Änderung Datum der Mitgliederversammlung

(16. 08. 2021)

Die bislang mit 17.o82021 angegebene Terminlage für unsere Mitgliederversammlung muß leider verschoben werden auf den 16.o9.2021. Wir bitten um Verständnis.

Gedanken von Pfarrer Jonathan Steinker

(29. 02. 2020)

Gedanken von Pfarrer Jonathan Steinker aus Luckenwalde in diesen Tagen

Da stehen wir also zu zweit vor dem verschlossenen Rathaus. Es ist ein sonniger Samstag. Ein junger Mann mit tönender Musikbox am Gürtel kommt um die Ecke. Er schaut uns irritiert an - wir haben einen Mund-Nasen-Schutz auf, er nicht. In seinem Gesicht kann ich die Frage lesen: Sind die beiden krank? Tatsächlich wissen wir nicht, ob wir uns angesteckt haben. Wir haben in den letzten Wochen so isoliert gelebt, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, wenn wir mit CoViD-19 infiziert worden wären. Aber sicher ist sicher. Die Standesbeamtin ist noch nicht da. Sie hat gesagt, dass wir nur zu zweit kommen dürfen. Also keine Gäste erlaubt, keine Familie. Auch Videoaufnahmen dürfen wir nicht machen. Die Standesbeamtin schaut aus dem Fenster. Sie kommt gleich, sagt sie. Kurz darauf schließt sie die schwere Tür auf und lässt uns in den reich geschmückten Raum eintreten. Leer wirkt er. Ich ertappe mich dabei, dass ich mir meine Familie auf den Stühlen vorstelle. Frage mich, wann wir uns wieder sehen, wieder in die Arme nehmen werden. Wir hören zu, wie die Standesbeamte ihren Text vorliest, sagen an den entscheidenden Stellen ja, reichen einander die Ringe - einen Kuss gibt es nicht. Mund-Nasen-Schutz. Ich unterschreibe zum ersten Mal ein rechtsgültiges Dokument mit meinem neuen Namen, verschreibe mich auch prompt. Dass ich den Namen meiner Frau annehme, hatte schon häufiger für Gespräche gesorgt. Jetzt ist es offiziell. Mein alter Name ist wie weggenommen, gilt nicht mehr. Bin irgendwie ein neuer Mensch, aber irgendwie bin ich auch der gleiche wie gestern. Wir verlassen das Rathaus. Nachher gibt es noch eine Videokonferenz mit unseren Müttern. Unser Hochzeitsessen hole ich beim Griechen ab, der ja aufgrund der Maßnahmen geschlossen hat. Wir feiern zu zweit - es ist ein ruhiger Tag. Und er ist ganz anders als wir uns das letztes Jahr vorgestellt hatten. Über einen Monat ist die Eheschließung nun her. Läden öffnen wieder. Ich merke, dass sich eine neue Norma-lität entwickelt. Dass es normal wird, zum Einkaufen eine Gesichtsmaske einzupacken und zur Begrüßung die Hand zu heben, statt sie dem Gegenüber zu geben. In Luckenwalde sind die Kirchen Johannis und Jakobi täglich geöffnet. Gottesdienst-versammlungen finden in der Gemeinde noch nicht wieder statt. Zugleich gibt es eine Menge kirchlicher Angebote, mit teilweise ganz neuen Formaten: Wöchentlicher Briefkontakt mit der Gemeinde, die Audioandacht für ‘s Telefon (03371-60 98 95 4), Zahnputz-andachten auf Youtube, professionell gefilmte Gottes-dienste vom kirchenkreis für die hohen Feiertage. Da ist Gutes entstanden, in der Zeit, als wir auf Gottesdienstversammlungen verzichtet haben.

Jetzt werden Präsenzgottesdienste wieder eingesetzt, Geburts-tagsbesuche werden möglich, und uns beschäftigt im Team stark die Frage: Was kann weiterlaufen - wovon machen wir wieder weniger? Vieles wird anders sein als früher. Die ersten Gottesdienste mit 1,5 Meter Mindestabstand und ohne Gemeinde-gesang in der Kirche sind für mich gewöhnungsbedürftig. Und wo Höchstgrenzen gesetzt sind, bei feierlichen Anlässen beispielsweise, werden Alternativen gesucht. Die Ordinationen werden dieses Jahr darum dezentral geplant. Wie wir als frisch gebackenes Ehepaar das mit der kirchlichen Hochzeit machen werden, da sind wir noch am Nachdenken.

Die letzten Monate fühlten sich für mich chaotisch an. Manchmal änderten sich meine Arbeitsumstände innerhalb weniger Tage, und die Kontaktbeschränkungen haben mir zu schaffen gemacht. Was mich bisher durch diese Zeit getragen hat, sind die Momente, in die Verbindung spürbar da ist: Beim Grüßen auf Entfernung, bei der Konferenzschaltung mit der Familie, in den Telefonaten und Briefen. Es hilft mir, dass ich weiß, viele Menschen erleben das gleiche, wie ich. Auch wenn aus dem lange andauernden Ausnahmezustand eine neue Normalität wächst, weiß ich: Ich bin nicht allein.

Foto zur Meldung: Gedanken von Pfarrer Jonathan Steinker
Foto: Gedanken von Pfarrer Jonathan Steinker


Veranstaltungen

18.09.​2024
10:00 Uhr
Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung des Pfarrvereins in der EKBO am 18. September 2024.
Mitgliederversammlung des Pfarrverein
[mehr]
 
 

Fotoalben



Gastroangebote

23.09.​2024 bis
25.09.​2024
Herzlich willkommen zum 77. Dt. Pfarrerinnen- und Pfarrertag in Kaiserslautern.
Dt. Pfarrerinnen- und Pfarrertag
[mehr]
 

Filmvorführungen

Herzlich willkommen zum 77. Dt. Pfarrerinnen- und Pfarrertag in Kaiserslautern.
Dt. Pfarrerinnen- und Pfarrertag
[mehr]
23. 09. 2024 bis 25. 09. 2024
23. 09. 2024 bis 25. 09. 2024
23. 09. 2024 bis 25. 09. 2024