Altarraum Kirche in Schenkenberg
Kirche in Rohrbeck /Fläming
Langhaus St. Gotthardt-Kirche in Brandenburg a.d. Havel
Altarraum Kulturkirche Nikodemus in Berlin /Neukölln
Kirche Schlunkendorf /bei Beelitz
Altarraum Kirche in Uetz
Altarraum Kirche in Fredersdorf /Hoher Fläming
Geläut & Schlagwerk - Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz
Altarraum Kirche in Töplitz
Altarraum Schinkel-Kirche in Schäpe
Altarraum Stadtkirche in Werder
Langhaus und Orgel - St. Katharinen-Kirche in Brandenburg a.d. Havel
Altarraum Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz zur Landesgartenschau 2022
Bannerbild
Altarraum Kirche in Gollwitz
Orgel St. Katharinen-Kirche in Brandenburg a.d. Havel
Altarraum Kirche Lühsdorf
Altarraum Kirche in Elsholz
Glasfensterdetail Wunderblutkapelle /Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz
Bannerbild
Altarraum Kirche in Langerwisch
Altarraum Kirche Schönefeld /bei Beelitz
Altarraum St. Marien-Kirche Bad Belzig
Altarraum St. Marien-Kirche in Berlin

+ + +   12.-13. Oktober 2026 - 78. Dt. Pfarrerinnen und Pfarrertag in Stuttgart   + + + 

 

Vorstandswahl 2025

.

Wahlergebnis der Vorstandswahl 2025

(Protokoll der öffentlichen Auszählung)

22. September 2025

 

*  *  *  *  *  *  *

abgegebene Stimmen  50

gültige Stimmen           45

 

davon entfielen prozentual auf

 

Dr. Reinhart Müller-Zetzsche 

Susanne Seehaus  

Carsten Dierksen

Ines Jäger

Olaf Prelwitz

Christian Meißner

Dr. Martin Weyer-Menkhoff

Christian Johnsen

Philip Preußen

98 %

96 %

76 %

71 %

62 %

58 %

51 %

35 %

22 %

 

*  *  *  *  *  *  *

 

Wahlordnung 

für die Vorstandswahl am 22.o9.2025

 

  1. Die Wahl findet als Briefwahl statt. Allen Mitgliedern werden die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Mitglieder, die ihre aktuelle Adresse dem Verein nicht mitgeteilt haben, können dies nachholen und Wahlunterlagen bei der Geschäftsstelle des Vereins abfordern.

  2. Zu wählen sind acht Mitglieder des Vorstandes und ein stellvertretendes Mitglied.

  3. Die persönlichen Daten der Kandidierenden werden in einer Vorstellungsliste aufgeführt und sind zu finden auf www.pfarrverein-ekbo.de

  4. Für jede kandidierende Person darf nur eine Stimme abgegeben werden. Wird ein Name mehrfach angekreuzt, gilt dies als eine Stimme. 
    Es können höchstens acht, es müssen jedoch mindestens vier Namen angekreuzt sein, sonst ist der Stimmzettel ungültig. 
    Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben, unabhängig davon, ob dies eine Mehrheit der Mitglieder des Vereins oder eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen darstellt – jedoch müssen für eine erfolgreiche Wahl einer Person mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen auf sie entfallen sein. Es können keine weiteren Personen dem Stimmzettel hinzugefügt werden. Es kann nur mit einem Stimmzettel an der Wahl teilgenommen werden. Reicht eine Person mehrere Stimmzettel ein, so sind alle ungültig. 

  5. Für eine gültige Wahl muss der ausgefüllte Briefwahlschein zum Nachweis der Vereinsmitgliedschaft zugleich mit dem Stimmzettel eingereicht werden oder die wählende Person, die an der Brief-Wahl nicht teilgenommen hat, muss am Tag der Auszählung ihre Identität dem Wahlausschuss nachweisen und kann dann nach Prüfung der Briefwahlscheine direkt wählen.

  6. Der Wahlbrief ist einzureichen bis zum 20.09.2025. Zu diesem Zeitpunkt muss er im Briefkasten der Ev. Emmaus-Kirchengemeinde, Onkel-Tom-Str. 80,  12169 Berlin zugestellt oder eingeworfen sein. 
    Alternativ kann der Wahlbrief auch zur Mitgliederversammlung am 22.09.2025 mitgebracht und dort vor Beginn der Auszählung beim Wahlausschuss abgegeben werden. 

  7. Die öffentliche Auszählung findet am 22.09.2025 im Kosistorium, Haus 1, Knaksaal in der Mitgliederversammlung ab 15 Uhr statt. 

 

 

Startseite       |       Login       |       Intra.Net       |       Impressum       |       Datenschutz
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

23.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 

12.​10.​2026 bis 13.​10.​2026

 

12.​10.​2026

 
 
Galerie